Der Verlust eines lieben Menschen ist eine große Herausforderung. In der Schnelllebigkeit des Alltags vergessen wir oft, dass unser aller Weg einmal enden wird. Ein Trauerfall trifft uns daher nicht selten unvorbereitet und plötzlich. Ganz gleich ob eine längere Krankenzeit oder ein unvorhersehbares Ereignis, wie ein Unfall oder gar Suizid, stattgefunden hat. Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen Ihre Gedanken zu ordnen und ein kleiner Wegweiser sein. Rufen Sie uns unter zentralen Nummer 0341.12572260 an, wir sind 24/7 für Sie da!
Tritt der Trauerfall zu Hause ein, nehmen Sie bitte möglichst umgehend Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem nächst erreichbaren Arzt oder dem Arzt im Notdienst auf. Wählen Sie hierzu bitte den Notruf der örtlichen Rettungsleitstelle oder die Hotline des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.
Der hinzugerufene Arzt stellt eine Todesbescheinigung nach amtlichen Vorgabe aus.
Verstirbt ein Mensch in einer Klinik, einem Seniorenheim oder in einem Hospiz, regelt das Informieren des Arztes meist das Pflegepersonal für Sie.
Vom Eintritt des Todes bis zum Erscheinen eines Arztes vergeht meist etwas Zeit. Die ersten Stunden sind von großer Bedeutung für Sie als Hinterbliebene.
In Ruhe Abschied zu nehmen, möglichst ohne zeitlichen Druck, ist 24 Stunden möglich. In dieser Zeitspanne darf ein Verstorbener am Ort des Versterbens bleiben, so wird es im Bestattungsgesetz geregelt.
In diesen ersten Stunden können Sie bereits mit uns in Kontakt treten, damit weitere Schritte gemeinsam mit Ihnen geplant werden können.
Während eines ersten Kontaktes, der in der Regel telefonisch passiert, sprechen wir über die nächsten Schritte und vereinbaren ein erstes Gespräch. (meist ein oder zwei Tage nach dem Eintritt des Trauerfalls).
Dieses Gespräch sowie alle weiteren Gespräche zur Vorbereitung einer individuellen und persönlichen Bestattung, finden in einer unserer Geschäftsstellen oder gern auch bei Ihnen zu Hause statt.
Zum Gespräch sollten möglichst die, unter Punkt 4 aufgeführten, Dokumente bereitgehalten werden.
Personalausweis der/des Verstorbenen
Gesundheitskarte der Krankenkasse
für Ledige... Geburtsurkunde
für Verheiratete... Eheurkunde mit Geburtseinträgen
für Verwitwete... Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
für Geschiedene... Eheurkunde und Scheidungsurteil
Rentennummern
Versicherungsunterlagen
Grabschein
Vorsorgevertrag
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